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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge und sonstigen Leistungen der Firma Blankenburg-Consulting GbR (nachstehend Auftragnehmer) sowie Better-Talent.com (Unternehmenseinheit bzw. Services der Blankenburg-Consulting GbR) gegenüber ihren Auftraggebern. Abweichenden Geschäftsbedingungen der Auftraggeber wird hiermit widersprochen. Solche abweichenden Bedingungen erkennt Auftragnehmerin nur an, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.

I. Allgemeine Bestimmungen

 

§ 1 Allgemeines

 

(1) Durch den Vertragsabschluss bestätigt der Auftraggeber, dass er die von der Auftragnehmerin zu erbringenden Dienstleistungen bzw. insbesondere die von der Auftragnehmerin erstellten Unterlagen und Auswertungen oder Beratungsleitungen für seine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit beauftragt bzw. erwirbt.

 

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für unsere Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nicht im Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern. Verbraucher sind natürliche Personen, die das Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

 

(3) Bei Auftragserteilung bzw. Annahme eines Angebots erkennt der Auftraggeber unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Verzicht auf einen späteren Widerruf als allein verbindlich an.

 

(4) Spätestens mit der Entgegennahme unserer Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen.

 

(5) Hinweisen des Auftraggebers auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir im Einzelfall nicht mehr widersprechen.

 

(6) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur dann, wenn Sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für abweichende Vereinbarungen.

 

(7) Mit der Einbeziehung vorliegender Zahlungs- und Lieferbedingungen verlieren sämtliche früheren AGB ihre Gültigkeit. Änderungen dieser Zahlungs- und Lieferungsbedingungen – mit Ausnahme von speziellen Entgelten und Leistungsinhalten – dürfen wir jederzeit vornehmen, soweit dies aufgrund geänderter Umstände (z.B. Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderung) erforderlich wird und für den Auftraggeber nicht unzumutbar ist. Änderungen teilen wir dem Auftraggeber schriftlich oder elektronisch mit, sofern dies nicht mit unzumutbarem Aufwand verbunden ist. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Änderungen innerhalb von 14 Tagen zu widersprechen, andernfalls gelten die Änderungen als angenommen.

 

(8) Die Auftragnehmerin wird als selbstständige Unternehmerin für den Auftraggeber tätig.

 

(9) Die Auftragnehmerin bedient sich zur Vertragserfüllung ggf. selbstständiger Consultants, Trainer, 

Freelancer, Kooperationspartner sowie externer Datenquellen / Datenbanken. Diese werden, soweit bekannt oder ersichtlich, ebenfalls als selbstständige Unternehmer unter Verwendung einer eigenen Firma und eigenem werblichen Auftritt tätig. Die Auftragnehmerin kann sich zur Vertragserfüllung auch eigener Arbeitnehmer, Mitarbeiter oder freier bzw. externer Mitarbeiter bedienen.

 

(10) Nebenabreden sollen schriftlich vereinbart werden; individuelle schriftliche Abreden haben stets Vorrang.

 

(11) Die Geschäftsbeziehungen zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

(12) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, der Sitz der Auftragnehmerin. 

Die Auftragnehmerin ist darüber hinaus berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

 

§ 2 Leistungen von Auftragnehmerin

 

(1) Die Auftragnehmerin erbringt für den Auftraggeber aufgrund gesonderter Vereinbarungen unterschiedliche Unternehmensberatungsleistungen insbesondere in den Bereichen Sales/Marketing, HR-und Change-Management, Struktur- und Prozess-Management, GEO-Standortanalysen und Profiling-basierte Online-Analysen sowie – zum Teil darauf aufbauend, ergänzend oder gänzlich separat – spezielle Seminar-, Workshop- und Coaching-Leistungen. Weitere Leistungen der Auftragnehmerin sind die Erstellung von speziellen Standort- und Potentialanalysen sowie dazu korrespondierende Berechnungen und begleitendes Consulting. Ferner kann der Auftraggeber die Auftragnehmerin als Interimsmanager beauftragen.

 

(2) Die AGB bestehen aus den Allgemeinen Bestimmungen (I.) sowie den Ergänzenden und Besonderen Bestimmungen für die Unternehmensberatung/das Interimsmanagement (II.) für Trainings- oder Coaching Veranstaltungen (III.) sowie für die Erstellung von speziellen Standort- und Potentialanalysen (IV).

 

(3) Soweit Zusatzleistungen durch Dritte ausgeführt werden und die Auftragnehmerin hierfür ausdrücklich nicht als Vertragspartner, sondern lediglich als Vermittler auftritt, besteht die Leistungsbeziehung allein zu dem Dritten. Eine Haftung seitens der Auftragnehmerin ist insoweit ausgeschlossen. Maßgebend ist die jeweilige Vereinbarung.

 

§ 2.1 Liefertermine

(1) Zugesagte Liefertermine verlängern sich grundsätzlich angemessen bei nachträglicher vom Auftraggeber veranlasster Auftragsänderung oder verspäteter Lieferung durch ihn, desgleichen bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen oder Betriebsstörungen, die wir nicht zu vertreten haben, gleichviel, ob in unserem Unternehmen oder bei unseren Unterlieferanten. Fixtermine werden von uns nur anerkannt, wenn wir diese so bezeichnet und ausdrücklich schriftlich bestätigt haben.

 

(2) Bei schuldhafter Überschreitung einer Lieferfrist tritt Verzug erst durch schriftliche Mahnung des Auftraggebers ein. Im Falle des Verzugs ist der Auftraggeber berechtigt, nach schriftlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen.

 

§ 3 Umsatzsteuer und Zahlung

 

(1) Die vereinbarten Honorare bzw. Preise verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, netto zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

 

(2) Die Auftragnehmerin stellt dem Auftraggeber stets eine Rechnung aus.

 

(3) Zahlungsverpflichtungen der Kunden sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen 

nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Kommt ein Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so kann die Auftragnehmerin nach den gesetzlichen Bestimmungen Schadensersatz verlangen und/ oder vom Vertrag zurücktreten.

Das Recht von der Auftragnehmerin zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

 

(4) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden des Auftraggebers anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.

 

(5) Bei andauernden Vertragsbeziehungen wie z.B. umfangreichen Beratungs-oder Trainingsaufträgen ist die Auftragnehmerin berechtigt, den Aufwand in regelmäßigen Abständen (bspw. monatlich) zuzüglich etwaiger Nebenkosten (z.B. Reisekosten) in Abrechnung zu bringen.

 

(6) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn die Gegenansprüche von der Auftragnehmerin anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

(7) Wird uns nachträglich bekannt, dass der Auftraggeber bei Auftragserteilung für uns nicht erkennbare, ungünstige Verhältnisse verschwiegen hat, die sein Unvermögen zur Vertragserfüllung nicht ausschließen ließen, so sind wir berechtigt, ohne Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Bezahlung schon erbrachter Leistungen zu verlangen.

 

§ 4 Haftung / Haftungsbeschränkung 

 

(1) Die Auftragnehmerin haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

(2) Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet die Auftragnehmerin unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden 

Pflichten haftet die Auftragnehmerin nicht.

 

(3) Die Haftungsbeschränkungen des vorstehenden Absatzes gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

§ 5 Datenschutz

 

(1) Dem Auftraggeber ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von der Auftragnehmerin auf Datenträgern gespeichert werden. Der Auftraggeber stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von der Auftragnehmerin selbstverständlich vertraulich behandelt. Die personenbezogenen Daten werden nach den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetzt BDSG und anderen relevanten Datenschutzvorschriften verarbeitet.    

 

(2) Persönliche Informationen können bei vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Auftraggebers auch dazu verwendet werden, um über Produkte, Marketingmaßnahmen und sonstige Dienstleistungen zu informieren.

 

(3) Dem Auftraggeber steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Auftragnehmerin ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Auftraggebers verpflichtet. Bei laufenden Vertragsbeziehungen erfolgt die Löschung nach deren Ende.

II. Besondere sowie ergänzende Bestimmungen Unternehmensberatung / Interimsmanagement

 

Beauftragung, Feststellung der Auftragsbeendigung

 

(1) Bei der Unternehmensberatung legen der Auftraggeber und die Auftragnehmerin die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise, die Art der Arbeitsergebnisse sowie die Vergütung schriftlich fest. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und der Art der Arbeitsergebnisse bedürfen ebenfalls einer schriftlichen Vereinbarung.

 

(2) Die Unternehmensberatung durch die Auftragnehmerin ist erbracht, wenn die erforderlichen Analysen, die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen und die Empfehlungen erarbeitet und gegenüber dem Auftraggeber erläutert worden sind. Unerheblich ist, ob oder wann der Auftraggeber die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umsetzt.

 

(3) Die Beauftragung als Interimsmanager erfolgt ebenfalls schriftlich in einem gesonderten Vertrag, in dem insbesondere der Gegenstand und der Umfang der von der Auftragnehmerin bzw. des von der Auftragnehmerin vorgestellten selbständigen Interimsmanagers zu erbringenden Tätigkeiten sowie die vom Auftraggeber zu zahlender Vergütung festzulegen sind.

 

Pflichten des Auftraggebers

 

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeit von der Auftragnehmerin zu unterstützen. Insbesondere schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur Leistungserbringung erforderlich sind. Soweit die Auftragnehmerin die geforderten angemessenen Voraussetzungen vorenthalten werden, hat der Auftraggeber die entstehenden Wartezeiten, die dokumentiert werden, gesondert zu vergüten.

 

(2) Soll die Auftragnehmerin als Interimsmanager tätig werden, trägt der Auftraggeber die Verantwortung für die etwa notwendige Beschaffung von Arbeits- oder anderen Erlaubnissen, insbesondere auch für die Rechtmäßigkeit der Aufträge, die er an die von der Auftragnehmerin vorgestellten selbständigen Interimsmanager gegebenenfalls erteilt.

 

(3) Der Auftraggeber wird den von der Auftragnehmerin eingesetzten Interimsmanager in die eigenen Unternehmensrichtlinien einweisen und entsprechend belehren. Dies gilt insbesondere auch für die Nutzung für die vom Auftraggeber für den Interimsmanager zur Verfügung gestellte technische Ausrüstung (z.B. Computer) hinsichtlich des Nutzungsumfangs und der Nutzungsgrenzen.

 

(4) Der Auftraggeber erteilt dem Interimsmanager die zur Leistungserbringungen erforderlichen Kompetenzen und erklärt den Interimsmanager insoweit als weisungsbefugt.

 

(5) Der Auftraggeber benennt dem Interimsmanager einen Ansprechpartner.

Pflichten von Auftragnehmerin 

Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, die Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und auf Wunsch von den Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen. 

 

Schutz der Arbeitsergebnisse

Die von der Auftragnehmerin angefertigten Berichte, Pläne, Entwürfe, Aufstellungen und Berechnungen dürfen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden. Jede vertragsfremde Verwendung dieser Leistungen, insbesondere ihre Publikation, bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Auftragnehmerin. Dies gilt auch dann, wenn die erbrachte Leistung nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts, sein sollte.

III. Besondere Bestimmungen und Ergänzungen Training / Workshops / Coaching

Beauftragung von Trainings-, Workshop- oder Coachingmaßnahmen 

(1) Wenn ein Auftraggeber ein Training von der Auftragnehmerin beauftragen möchte, übersendet die Auftragnehmerin dem Auftraggeber ein Angebot zur Teilnahme / Durchführung der gewünschten Trainings- oder Coaching Veranstaltung, welches der Auftraggeber innerhalb von 2 Wochen in Textform annehmen kann. Mit dieser Bestätigung des Auftraggebers ist die Anmeldung für beide Teile verbindlich und der Auftraggeber erhält anschließend die Rechnung.

 

(2) Soweit die Auftragnehmerin bei der Durchführung der Trainings- oder Coaching Veranstaltungen Dritte als Trainer einsetzt, handeln diese während ihrer Tätigkeit ausschließlich im Auftrag und im Namen von der Auftragnehmerin, es sei denn die Auftragnehmerin tritt ausdrücklich nur als Vermittler dieser Dienstleistung auf. In letzterem Fall besteht die vertragliche Beziehung zu dem Dritten. Die Haftung der Auftragnehmerin ist insoweit ausgeschlossen. Maßgebend hierfür ist die konkrete Vereinbarung.

 

Preise für Trainings- und Coaching Veranstaltungen

Zahlungsverpflichtungen der Auftraggeber sind, wenn nicht anders vereinbart, wie folgt: erste Teilzahlung 50 % der Auftragssumme sind sofort nach Erhalt der ersten Teilrechnung fällig und die restlichen 50 % innerhalb von 8 Tagen jeweils, nachdem Beratungen, Trainings oder Workshops durchgeführt wurden. Alle Trainingsleistungen erfolgen erst nach Zahlungseingang der ersten Teilzahlung.

 

Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungstermine steht der Auftragnehmerin ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu.

 

Durchführung von Trainings- und Seminarveranstaltungen, Absage und Ausfall

 

(1) Der Veranstaltungsort ist im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung angegeben.

 

(2) Die Auftragnehmerin behält sich vor, auch bestätigte Veranstaltungen aus organisatorischen oder sonstigen wichtigen Gründen (z.B. bei zu geringer Teilnehmerzahl, wegen Krankheit oder generell wegen Pandemien jeder Art) bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn abzusagen. Die Auftragnehmerin wird sich jedoch in diesem Fall bemühen, Alternativen anzubieten. Bei einer Absage oder einem Ausfall der Veranstaltung, z.B. bedingt durch höhere Gewalt, wird die Auftragnehmerin die Teilnehmer unverzüglich informieren und bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstatten; weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt die Mindestteilnehmerzahl von 5 Teilnehmern.

 

(3) Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftrag bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu stornieren. In diesem Fall hat der Auftraggeber 50 % der vereinbarten Vergütung an die Auftragnehmerin zu zahlen. 

Erfolgt die Stornierung weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, hat der Auftraggeber die komplette vereinbarte Vergütung an die Auftragnehmerin zu zahlen. Zusätzlich hat der Auftraggeber der Auftragnehmerin die durch die bestätigte Buchung bereits entstandenen Kosten (Unterbringungs-, Reise- / Folgekosten) zu zahlen.

Urheberrechte an Schulungsunterlagen

Alle Urheberrechte und sonstigen Schutzrechte hinsichtlich der Schulungsunterlagen, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung, verbleiben bei der Auftragnehmerin. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch die Auftragnehmerin darf kein Nutzer die Schulungsunterlagen, ganz oder teilweise, in irgendeiner Form, auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduzieren, vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben. 

 

IV. Besondere Bestimmungen und Ergänzungen für spezielle Standort- und Potentialanalysen

Haftung / Haftungsbeschränkung: insbesondere Standort- und Potentialanalysen 

(1)  Informationen des Auftragnehmers beruhen größtenteils auf amtlichen Daten, eigener oder Erhebungen Dritter, gekauften Datensätzen von externen Unternehmen sowie daraus abgeleiteten Berechnungen. Ihre Gültigkeit beschränkt sich daher auf den Rahmen der üblichen statistischen Bandbreite.

(2) Der Auftragnehmer erkennt an, dass die Datenprodukte komplex sind und die genannte Gewährleistungspflicht eine zulässige Fehlertoleranz enthält. Der Auftragnehmer garantiert nicht und sichert auch nicht zu, dass die Datenprodukte den Bedürfnissen oder Erwartungen des Auftraggebers oder Endnutzers entsprechen werden. Da die Datenprodukte u. a. auch aus öffentlichen Verzeichnissen und Registern zusammengestellt werden, oder über dritte Parteien zur Verfügung gestellt wurden, kann der Auftragnehmer trotz ständiger Vergleichskontrollen die Richtigkeit und Vollständigkeit nicht gewährleisten.

Die Herstellung von Vervielfältigungsstücken der von uns gelieferten Auswertungen, Erhebungen und Analysen sowie Daten bedarf unserer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung. Desgleichen die Übertragung in Telekommunikationsnetzen auf weitere Rechner. Die Anfertigung einer notwendigen Sicherheitskopie ist zulässig.

(3) Für jeden Einzelfall des schuldhaften Verstoßes gegen das Vervielfältigungsverbot unter Ausschluss der Berufung auf einen eventuellen Fortsetzungszusammenhang hat der Auftraggeber an uns eine Vertragsstrafe in Höhe von EURO 100.000, - zu zahlen. Die Geltendmachung eines über diesen Betrag hinausgehenden Schadens bleibt uns vorbehalten.

§ 6 Schlussbestimmung

 

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in diesen Bedingungen eine Lücke befinden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame oder durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren am nächsten kommt. Im Falle einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem Zweck dieser Bedingungen vereinbart worden wäre, sofern die Vertragsparteien die Angelegenheit von vorneherein bedacht hätten. 

 

Stand:  Mai 2023

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